Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. Geltungsbereich

I.1 Wir handeln immer entsprechend den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.



II. Umfang der Lieferpflicht

II.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, Zwischenverkauf sowie Irrtum bleiben vorbehalten. Weiter sind Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen der Produktaktualisierung möglich

II.2. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Alle Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Einmal erteilte Aufträge sind nur unter beidseitigem Einverständnis widerrufbar.

II.3. Gewichte der Maschinen nennen wir nach bestem Ermessen, jedoch ohne jede Verbindlichkeit.

II.4. Die von uns verwendeten Abbildungen können Beispielabbildungen sein.

II.5. Soweit Software mitgeliefert wird, verbleit das Recht der Änderung beim Hersteller.

II.6. Geliefert wird an die vereinbarte Adresse, Änderungen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.



III. Berechnung

III.1. Die Berechnung erfolgt zu den vereinbarten Preisen. Unsere Preisangaben verstehen sich stets ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und soweit nicht anders angegeben in EURO.

III.2. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluß erfolgen, bleiben vorbehalten.

III.3. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und ohne Montage. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Sondervereinbarungen sind möglich.

III.4. Montage, Inbetriebnahme oder Einweisung der Maschinen erfolgen nur auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung bzw. nach Vereinbarung.



IV. Zahlungsbedingungen

IV.1. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug auf unser Konto innerhalb von 10 Tagen nach erhalt der Rechnung zu leisten.

IV.2. Bei Bezahlung mit Barscheck von Summen unter EUR 500,- ist die fällige Einlösegebühr vom Schuldner zu tragen

IV.3. Jede gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir behalten uns vor, nicht oder nur teilweise bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers wieder abzuholen bzw. auszubauen.



V. Gefahrenübergang und Versendung

V.1. Sofern die Vertragsparteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben, wird der Lieferer den Versand auf Kosten des Bestellers ab Werk ohne Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung veranlassen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung zum Versand gebracht worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers können Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert werden.

V.2. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Teillieferungen sind zulässig.

V.3. Für Sendungen nach dem Ausland werden auf Wunsch Material- und Gewichtsspezifikationen unverbindlich von uns geliefert. Für die Einhaltung ausländischer Verpackungs- oder Zollvorschriften usw. kann keine Gewähr übernommen werden.



VI. Lieferzeit

VI.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.

VI.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

VI.3. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

VI.4. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.



VII. Gewährleistung

VII.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart.

VII.2. Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr übernommen, sofern bei Kauf nicht ausdrückliche und schriftliche andere Regelungen getroffen wurden.

VII.3. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht.

VII.4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Instandhaltung, fehlerhafter Reparatur durch den Besteller, Änderungen, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Werkzeuge, unsachgemäße Aufstellung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

VII.5 Ist im Rahmen der Gewährleistung der Aus- und/oder Einbau von Ersatzteilen notwendig und ohne Spezialkenntnisse bzw. mit entsprechender Montageanleitung durchzuführen, endet die Verpflichtung des Lieferers mit der Lieferung des ordnungsgemäß reparierten oder ausgetauschten Teils. Ersetzte mangelhafte Teile sind dem Lieferer zur Verfügung zu stellen und gehen in dessen Eigentum über. Nicht benötigte Teile verbleiben im Eigentum des Lieferers und sind an diesen zurückzugeben.

VII.6. Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere auch nicht für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schaden.



VIII. Sonstige Schadensersatzansprüche

VIII.1. Für Schäden an Gesundheit usw. infolge unsachgemäßer Handhabung und Bedienung des gelieferten Gegenstandes haften wir nicht.



IX. Eigentumsvorbehalt

IX.1. Eigentumsvorbehalt tritt unter den unter den unter IV.3. beschriebenen Umständen ein. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung sowie die Wiederveräußerung untersagt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät bzw. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.



X. Schlussbestimmungen

X.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

X.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstande für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftsitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.

X.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.